Schloss kaufen (Burg/Landsitz)

Du möchtest einen Landsitz, ein Schloss oder eine Burg kaufen - hier findest du zahlreiche Burgen, Landsitze und Schlösser zum Kauf in allen Regionen Österreichs.

Burg, Herrenhaus oder Schloss kaufen – verschiedene Arten, vielfältige Möglichkeiten

In einer Burg oder einem Schloss selbst wohnen, an Urlaubsgäste vermieten oder das eigene Weingut betreiben. Es gibt viele Gründe, eine Burg, ein Herrenhaus oder ein Schloss zu kaufen. Dabei müssen potenzielle Käufer jedoch einiges beachten.

Eine Burg, ein Herrenhaus oder ein Schloss zu kaufen ist für viele Menschen ein lang gehegter Traum. Wer sich ein entsprechendes Bauwerk leisten oder finanzieren lassen kann, sollte beim Kauf jedoch einige wichtige Dinge beachten. Denn neben vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten und Steuervorteilen kann ein Schloss auch sehr viel Renovierungsbedarf mit sich bringen.

Schloss, Burg, Grafenegg, Foto: reichhartfoto/fotolia.com
Der prunkvolle Innenhof von Schloss Grafenegg in Niederösterreich.
Schloss, Burg, Ambras, Foto: Leon/fotolia.com
Dient heute als Museum: Schloss Eckartsau, unweit der Donauauen in Niederösterreich.
Schloss, Burg, Mirabell, Foto: marvellousworld/fotolia.com
Ein barockes Schlösschen in Melk, Niederösterreich.
Schloss, Burg, Marchegg, Foto: Gina Sanders/fotolia.com
Die Wasserburg Heidenreichstein.

Schloss, Herrenhaus oder Burg – verschiedene Gebäudearten

Obwohl im allgemeinen Sprachgebrauch Wörter wie Schloss, Burg oder Herrenhaus häufig synonym verwendet werden, handelt es sich dabei grundsätzlich um verschiedene Arten von Gebäuden. Ein Überblick:

Schloss

Ein Schloss ist in der Regel ein Gebäude, das im Auftrag eines Adeligen errichtet wurde – und zwar ganz unabhängig von seiner Größe oder Gestaltung. Schlösschen, die nicht größer sind als ein durchschnittliches Einfamilienhaus, fallen damit genauso unter diesen Begriff wie die Schlösser Eberau und Lackenbach. Bei Schlössern unterscheidet man wiederum bestimmte Untergattungen, beispielsweise:

  • Residenzschloss
    Ehemaliges Schloss eines Adeligen, das neben der Privatwohnung auch Platz für Verwaltungsbehörden bot.
  • Jagdschloss
    Schloss, das als Ausgangspunkt für Jagdausflüge diente.
  • Lustschloss
    Diente hauptsächlich der Freizeitgestaltung von Adeligen und wurde daher meist mit einem Garten oder Park kombiniert.

Zudem wird je nach Ort des Schlosses und hauptsächlichem Aufenthaltsort der Bewohner noch zwischen Stadtschloss und Landschloss sowie zwischen Sommerresidenz und Winterresidenz unterschieden.

Burg

Unter einer Burg wird heute hauptsächlich eine mittelalterliche Wehranlage verstanden. Während ein Schloss vor allem repräsentativen Zwecken diente, sollte eine Burg ihre Bewohner in der Regel durch dicke Mauern und eventuell auch einen Graben vor Angreifern schützen.

Herrenhaus

Ein Herrenhaus unterscheidet sich ebenfalls durch seine Funktion von Schloss oder Burg – es ist in der Regel das Zentrum eines Gutes, also eines landwirtschaftlichen Betriebs. Dabei kann es sich beispielsweise um ein ehemaliges Ritter- oder Adelsgut handeln, genauso aber um ein Weingut, das nach wie vor diese Funktion erfüllt.

Weingut, Reiterhof, Hotel – vielfältige Möglichkeiten

Käufer sollten sich im Klaren darüber sein, welchem Zweck das Schloss letzten Endes dienen soll. Je nachdem, welche Voraussetzungen eine Immobilie mitbringt, gibt es dafür viele verschiedene Nutzungsmöglichkeiten: Ob das Schlösschen nun inmitten eines Weinguts liegt, das Herrenhaus das Zentrum eines Reiterhofs bildet oder das kleine Stadtschlösschen einfach als Altersruhesitz dienen soll. Empfehlenswert ist es auf jeden Fall, sich über die vorherige Nutzung der Immobilie zu informieren und, falls möglich, beim Vorbesitzer nachzufragen, warum der ursprüngliche Betrieb eingestellt werden musste.

Soll aus der neuen Immobilie ein Hotel werden und liegt es in einem Wohngebiet, empfiehlt sich auf jeden Fall vorab ein Blick auf den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde. Dort kann eventuell eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen sein. Der Grund: Reine Wohngebiete genießen baurechtlich den höchsten Schutzanspruch vor jeder gewerblichen Nutzung. Gerade bei Prestigeobjekten ist es aber oftmals möglich, eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken – beispielsweise dann, wenn ein kleines Schlösschen öffentlich zugänglich gemacht wird.

Schloss, Burg, Burgruine, Hinterhaus, Foto: dudlajzov/fotolia.com
Die Burgruine Hinterhaus in der Wachau mit darunterliegendem Weinberg. Ganz in der Nähe hat gerüchteweise die Rebsorte Riesling ihren Ursprung.

Info

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Sie wollen ein Schloss kaufen und es als Ferienimmobilie nutzen? Hier finden Sie passende Ferienimmobilien.

Was beim Kauf zu beachten ist

Da es sich bei Schlössern, Burgen und Herrenhäusern meist um etwas ältere Gebäude handelt, sollten Immobilienkäufer vorab darauf achten, dass die Immobilie gut in Schuss ist. Hierzu sollten sie am besten mindestens ein Wertgutachten einholen – am besten aber mehrere, denn Schlösser und Burgen sind auch für Profis schwerer zu beurteilen als gewöhnliche Häuser. Schließlich handelt es sich hierbei um architektonische Unikate.

Wer ein Schloss oder eine Burg kauft, sollte sich bewusst sein, dass er höchstwahrscheinlich eine Immobilie erwirbt, die unter Denkmalschutz steht. Hier empfiehlt es sich frühzeitig, mit dem Bundesdenkmalamt (BDA) in Verbindung zu treten. Denn für Veränderungen und Sanierungsarbeiten müssen dort erst genehmigt werden. Außerdem gibt es in vielen Fällen spezielle Auflagen bezüglich Material und Umsetzung – unter Umständen kann die Sanierung eines Schlosses so sogar teurer werden als ein Neubau. Die zuständigen Sachbearbeiter des Bundesdenkmalamtes besprechen dann mit dem Schlossbesitzer Möglichkeiten und Lösungen für eine denkmalverträgliche Umsetzung.

Steuervorteil durch Denkmal-AfA und Förderungen

So riskant die Anschaffung einer Denkmalschutz-Immobilie zunächst wirken mag – Käufer haben unter Umständen auch steuerliche Vorteile. So sinkt der Bemessungswert für die Grundsteuer. Daneben gibt es für den Erhalt von Denkmalschutz-Immobilien auch zusätzliche Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen. Diese unterscheiden sich von Ort zu Ort. Ob eine Förderung in Frage kommen könnte, zeigt sich durch eine Anfrage beim Bundesdenkmalamt.

Wenn es sich bei der Denkmalimmobilie um ein Betriebsgebäude handelt, sie also unternehmerisch genutzt wird, können Immobilieneigentümer zudem eine besondere Form der Abschreibung für Abnutzung (AfA) geltend machen. Alles Kosten, die im Interesse der Denkmalpflege aufgewendet werden, können über zehn Jahre hinweg gleichmäßig verteilt abgeschrieben werden. Der Eigentümer kann die Abschreibung beim betrieblichen Jahresabschluss geltend machen.

Neben diesen steuerlichen Vorteilen gibt es für den Erhalt von Denkmalschutz-Immobilien auch zusätzliche Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen. Diese unterscheiden sich von Ort zu Ort. Ob eine Förderung in Frage kommen könnte, zeigt sich durch eine Anfrage beim Bundesdenkmalamt.

Info

Interessierte Immobilienkäufer können in diesem Artikel weitere Informationen zur AfA bei Denkmalschutz-Immobilien nachlesen.

Herrenhaus, Burg oder Schloss kaufen – vor dem Kauf alles genau durchrechnen

Mehr noch als bei anderen Immobilien gilt bei Herrenhäusern, Burgen und Schlössern letztlich: So ein Kauf will wohl überlegt sein. Am besten ist es, wenn potenzielle Käufer schon vor dem eigentlichen Kauf Kostenvoranschläge für möglicherweise anfallende Sanierungsmaßnahmen einholen und genau durchrechnen, was die Verwirklichung ihres Traums unter dem Strich kosten könnte. Zudem sollten Käufer einen gewissen finanziellen Puffer mit einplanen. Oft stellt sich erst im Laufe einer Renovierung heraus, dass es zusätzlichen Handlungsbedarf gibt. Wenn jedoch ein finanzieller Puffer vorhanden und die Finanzierung gesichert ist, sollte dem Kauf nichts mehr im Wege stehen.