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In einer Burg oder einem Schloss selbst wohnen, an Urlaubsgäste vermieten oder das eigene Weingut betreiben. Es gibt viele Gründe, eine Burg, ein Herrenhaus oder ein Schloss zu kaufen. Dabei müssen potenzielle Käufer jedoch einiges beachten.
Eine Burg, ein Herrenhaus oder ein Schloss zu kaufen ist für viele Menschen ein lang gehegter Traum. Wer sich ein entsprechendes Bauwerk leisten oder finanzieren lassen kann, sollte beim Kauf jedoch einige wichtige Dinge beachten. Denn neben vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten und Steuervorteilen kann ein Schloss auch sehr viel Renovierungsbedarf mit sich bringen.
Obwohl im allgemeinen Sprachgebrauch Wörter wie Schloss, Burg oder Herrenhaus häufig synonym verwendet werden, handelt es sich dabei grundsätzlich um verschiedene Arten von Gebäuden. Ein Überblick:
Ein Schloss ist in der Regel ein Gebäude, das im Auftrag eines Adeligen errichtet wurde – und zwar ganz unabhängig von seiner Größe oder Gestaltung. Schlösschen, die nicht größer sind als ein durchschnittliches Einfamilienhaus, fallen damit genauso unter diesen Begriff wie die Schlösser Eberau und Lackenbach. Bei Schlössern unterscheidet man wiederum bestimmte Untergattungen, beispielsweise:
Zudem wird je nach Ort des Schlosses und hauptsächlichem Aufenthaltsort der Bewohner noch zwischen Stadtschloss und Landschloss sowie zwischen Sommerresidenz und Winterresidenz unterschieden.
Unter einer Burg wird heute hauptsächlich eine mittelalterliche Wehranlage verstanden. Während ein Schloss vor allem repräsentativen Zwecken diente, sollte eine Burg ihre Bewohner in der Regel durch dicke Mauern und eventuell auch einen Graben vor Angreifern schützen.
Ein Herrenhaus unterscheidet sich ebenfalls durch seine Funktion von Schloss oder Burg – es ist in der Regel das Zentrum eines Gutes, also eines landwirtschaftlichen Betriebs. Dabei kann es sich beispielsweise um ein ehemaliges Ritter- oder Adelsgut handeln, genauso aber um ein Weingut, das nach wie vor diese Funktion erfüllt.
Käufer sollten sich im Klaren darüber sein, welchem Zweck das Schloss letzten Endes dienen soll. Je nachdem, welche Voraussetzungen eine Immobilie mitbringt, gibt es dafür viele verschiedene Nutzungsmöglichkeiten: Ob das Schlösschen nun inmitten eines Weinguts liegt, das Herrenhaus das Zentrum eines Reiterhofs bildet oder das kleine Stadtschlösschen einfach als Altersruhesitz dienen soll. Empfehlenswert ist es auf jeden Fall, sich über die vorherige Nutzung der Immobilie zu informieren und, falls möglich, beim Vorbesitzer nachzufragen, warum der ursprüngliche Betrieb eingestellt werden musste.
Soll aus der neuen Immobilie ein Hotel werden und liegt es in einem Wohngebiet, empfiehlt sich auf jeden Fall vorab ein Blick auf den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde. Dort kann eventuell eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen sein. Der Grund: Reine Wohngebiete genießen baurechtlich den höchsten Schutzanspruch vor jeder gewerblichen Nutzung. Gerade bei Prestigeobjekten ist es aber oftmals möglich, eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken – beispielsweise dann, wenn ein kleines Schlösschen öffentlich zugänglich gemacht wird.
Da es sich bei Schlössern, Burgen und Herrenhäusern meist um etwas ältere Gebäude handelt, sollten Immobilienkäufer vorab darauf achten, dass die Immobilie gut in Schuss ist. Hierzu sollten sie am besten mindestens ein Wertgutachten einholen – am besten aber mehrere, denn Schlösser und Burgen sind auch für Profis schwerer zu beurteilen als gewöhnliche Häuser. Schließlich handelt es sich hierbei um architektonische Unikate.
Wer ein Schloss oder eine Burg kauft, sollte sich bewusst sein, dass er höchstwahrscheinlich eine Immobilie erwirbt, die unter Denkmalschutz steht. Hier empfiehlt es sich frühzeitig, mit dem Bundesdenkmalamt (BDA) in Verbindung zu treten. Denn für Veränderungen und Sanierungsarbeiten müssen dort erst genehmigt werden. Außerdem gibt es in vielen Fällen spezielle Auflagen bezüglich Material und Umsetzung – unter Umständen kann die Sanierung eines Schlosses so sogar teurer werden als ein Neubau. Die zuständigen Sachbearbeiter des Bundesdenkmalamtes besprechen dann mit dem Schlossbesitzer Möglichkeiten und Lösungen für eine denkmalverträgliche Umsetzung.
So riskant die Anschaffung einer Denkmalschutz-Immobilie zunächst wirken mag – Käufer haben unter Umständen auch steuerliche Vorteile. So sinkt der Bemessungswert für die Grundsteuer. Daneben gibt es für den Erhalt von Denkmalschutz-Immobilien auch zusätzliche Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen. Diese unterscheiden sich von Ort zu Ort. Ob eine Förderung in Frage kommen könnte, zeigt sich durch eine Anfrage beim Bundesdenkmalamt.
Wenn es sich bei der Denkmalimmobilie um ein Betriebsgebäude handelt, sie also unternehmerisch genutzt wird, können Immobilieneigentümer zudem eine besondere Form der Abschreibung für Abnutzung (AfA) geltend machen. Alles Kosten, die im Interesse der Denkmalpflege aufgewendet werden, können über zehn Jahre hinweg gleichmäßig verteilt abgeschrieben werden. Der Eigentümer kann die Abschreibung beim betrieblichen Jahresabschluss geltend machen.
Neben diesen steuerlichen Vorteilen gibt es für den Erhalt von Denkmalschutz-Immobilien auch zusätzliche Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen. Diese unterscheiden sich von Ort zu Ort. Ob eine Förderung in Frage kommen könnte, zeigt sich durch eine Anfrage beim Bundesdenkmalamt.
Mehr noch als bei anderen Immobilien gilt bei Herrenhäusern, Burgen und Schlössern letztlich: So ein Kauf will wohl überlegt sein. Am besten ist es, wenn potenzielle Käufer schon vor dem eigentlichen Kauf Kostenvoranschläge für möglicherweise anfallende Sanierungsmaßnahmen einholen und genau durchrechnen, was die Verwirklichung ihres Traums unter dem Strich kosten könnte. Zudem sollten Käufer einen gewissen finanziellen Puffer mit einplanen. Oft stellt sich erst im Laufe einer Renovierung heraus, dass es zusätzlichen Handlungsbedarf gibt. Wenn jedoch ein finanzieller Puffer vorhanden und die Finanzierung gesichert ist, sollte dem Kauf nichts mehr im Wege stehen.