SANIERUNGSBEDÜRFTIGES, CHARAKTERSTARKES EINFAMILIENHAUS IN GUTER WOHNLAGE UND BAHNHOFSNÄHE
Das charakterstarke Wohnhaus befindet sich in einer zentralen, dennoch ruhigen Wohnsiedlung, nur wenige Schritte vom Bahnhof entfernt, in absoluter Grün- und Ruhelage, in allerbester Wohn- und Zentrumslage von Langenlebarn und wurde in Massivbauweise errichtet. Das Wohnhaus bietet zusätzlich zwei kleine Keller und einen traumhaften Garten, das alles in bester Wohnlage.
Das Einfamilienhaus in Massivbauweise ist sofort verfügbar und wartet bereits auf neue, nette Eigentümer. Vom geschlossenen Vorgartenbereich aus gelangt man in den Windfang, von dort in einen großzügigen Vorraum, von welchem aus fast alle Räumlichkeiten des Erdgeschosses zentral begehbar sind. Sämtliche Wohnwünsche werden auf dieser Ebene durch ein Wohnzimmer, zwei weitere Zimmer, eine Küche, eine Speis sowie ein Badezimmer erfüllt. Im teilweise ausgebauten Dachgeschoss befinden sich zwei weitere Zimmer.
Das Einfamilienhaus sowie die Außenanlagen befinden sich in mittlerem Zustand, verlangen vor Bezug noch nach viel handwerklichem Geschick und Farbe sowie Modernisierung, um der außerordentlich guten Wohnlage gerecht zu werden. Umfassender Sanierungs- bzw. Renovierungsbedarf ist hier notwendig.
Beheizt wird das gesamte Haus derzeit anhand einer Zentralheizung mit Gas. Ausreichend Stauraum sowie Platz für Personen mit platzaufwendigen Hobbies bietet das Kellergeschoss mit klassischen Kellerräumlichkeiten sowie dem Heiz- und Technikraum. Der Garten wurde gepflegt und befindet sich daher in gutem Zustand.
Nützen Sie diese Gelegenheit und fordern Sie ein unverbindliches Exposé dieser Liegenschaft an, um sich einen detaillierten, ersten Eindruck machen zu können.
Gerne übermitteln wir Ihnen ein unverbindliches Exposé mit der Adresse sowie sämtlichen Detaildaten zur Liegenschaft. Wir bitten Sie jedoch aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer dazu, Ihre vollständige Wohnadresse im Anfrage-Text der jeweiligen Internetplattform einzutragen.
Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer/Vermieter, nach Aufklärung über die ab 01.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.