Lage Wachenheim- Makrolage
Dieser Bauplatz liegt im Neubaugebiet Am Schwabenbach im wunderschönen Wachenheim, im Herzen der Pfalz. Schon im Jahr 1341 erhielt Wachenheim Stadtrechte und gilt heute als staatlich anerkannter Erholungsort.
Die Attraktivität der Region beschränkt sich jedoch nicht nur auf das angenehme Klima und die reine Luft - auch die Weinberge zählen zu den besten Weinlagen des Landes.
Einige der renommiertesten Weingüter Deutschlands sind in Wachenheim an der Weinstraße beheimatet. Darunter Dr. Bürklin-Wolf und die bekannte Kellerei Schloss Wachenheim, welche beide auf eine jahrhundertelange Tradition zurückblicken können.
Hier an der Weinstraße kündigt sich der Frühling oft vier bis sechs Wochen früher an als in anderen Landstrichen. Sehr oft ist schon Ende Februar / Anfang März das erste zarte Blühen der Mandelbäume entlang der Weinstraße zu bewundern.
Mit dem Sommer öffnen viele Winzer die Hoftore ihrer Weingüter und blühendes, erfrischendes Grün dominiert die Landschaft - das Obst aus südlichen Gefilden wie, Feigen, Kiwis, Pfirsiche, Zitronen und natürlich Trauben gedeihen prächtig und erreichen ihre volle Reife.
Der Herbst taucht die Region in ein leuchtendes Goldgelb; die reifen Trauben werden geerntet und zu geschmackvollen Weinen verarbeitet. Reife Kastanien und frische Pilze aus dem größten Waldgebiet Deutschlands, dem Pfälzerwald, bereichern die regionale Küche und erfreuen die Herzen der Feinschmecker. Sie finden auch ihren Weg in die weltberühmte kulinarische Spezialität, den Pfälzer Saumagen, den Helmut Kohl einst seinen internationalen Staatsgästen im nahegelegenen Deidesheimer Hof in Wachenheim servierte.
Wachenheim an der Weinstraße ist eine Kleinstadt an der mittleren Haardt im rheinland-pfälzischen Landkreis Bad Dürkheim, innerhalb dessen sie gemessen an der Einwohnerzahl von ca. 5.000 Einwohnern die fünftgrößte Ortsgemeinde darstellt. Bekannt ist dieser idyllische Ort vor allem durch verschiedene Unternehmen der Weinbaubranche.
Wachenheim ist ein staatlich anerkannter Erholungsort. Die Stadt ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße.
Im Ort befinden sich alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, ein Supermarkt sowie Banken.
Für Ihr leibliches Wohl sorgen viele Restaurantbetriebe und weltbekannte Weingüter.
Es gibt einen Kindergarten, eine Grundschule sowie die integrierte Gesamtschule. Weiterführende Schulen sind in dem ca. 2 km benachbarten Bad Dürkheim.
Ihrer Gesundheit stehen Arztpraxen mit verschiedenen Fachrichtungen und eine Apotheke zur Verfügung. Im nahegelegenen Bad Dürkheim ist das nächste Krankenhaus.
Die Verkehrsanbindung wurde in den letzten Jahren mit einer Umgehungsstraße optimiert. Von Wachenheim fährt man mit dem Auto in ca. 20 Minuten nach Ludwigshafen/Mannheim. Und zum Bahnhof sind es nur wenige Minuten.
Nähre Infos erhalten Sie gerne auf Anfrage und/oder in einem persönlichen Gespräch. Leben Sie zukünftig dort, wo andere Menschen ihren Urlaub verbringen !
Microlage- Grundstücknutzung
Sehr schönes Eckgrundstück Nr. 8219. Maße: ca. 17m x ca. 27,5m. Der B-Plan wurde am 23.Juni 2020 beschlossen und am 26.10.2020 genehmigt. Das Neubaugebiet ist ausgewiesen und wird gerade erschlossen. Die Erschließungskosten sind bereits bezahlt und im Kaufpreis berücksichtigt.
Es gelten die folgenden auszugsweisen Festsetzungen des B-Plans.
Aus dem Baukreuz ergibt sich:
Es gilt Allgemeines Wohngebiet.
Einzelhausbebauung.
Offene Bauweise.
Maximal 2 Vollgeschosse.
Maximal 2 Wohnungen je Gebäude.
Maximale Firsthöhe 8,5m.
GRZ 0,35, bzw. max. 0,45: D.h. regulär dürfen 164m² Grundstücksfläche überbaut werden.
Es gelten Schallschutzbestimmungen LSM III.
Kurz gesagt:
Normale, heutige Bauweise reicht in der Regel aus!Was heißt das praktisch?
Normale Massivaußenwände (36,5er) erfüllen das meist problemlos
Fenster sind eher das kritische Bauteil i. d. R. ausreichend:
Schallschutzklasse 2 oder Fenster mit Rw ˜ 30–32 dB
Außenluftdurchlässe und Rollladenkästen müssen ggf. schallgedämmt sein.
Das heißt laut B-Plan: Innerhalb der in der Planzeichnung mit „LSM 3“ gekennzeichneten Flächen sind bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden die Außenbauteile (d.h. Fenster, Außenwände und Dachflächen) schutzbedürftiger Räume mindestens gemäß den Anforderungen der DIN 4109-1 „Schallschutz im
Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen“, Januar 2018, Kapitel 7 (DIN 4109-1: 2018-01) für den Lärmpegelbereich II auszubilden.
Konkret bedeutet das: Der Lärmpegelbereich II beschreibt eine mäßige Außenlärmbelastung, z. B.:
•ruhige Wohnstraßen
•gering befahrene Nebenstraßen
•dörfliche oder kleinstädtische Lagen
Grundlage ist der maßgebliche Außenlärmpegel L_r.
Anforderungen nach DIN 4109-1:2018-01, Kapitel 7
Für Aufenthaltsräume in Wohnungen (z. B. Wohn- und Schlafzimmer) gilt im Lärmpegelbereich II:
Mindestanforderung an Außenbauteile
Das resultierende bewertete Schalldämm-Maß der gesamten Außenfläche eines Raumes muss betragen:
R39;?w, res = 30 dB
Das betrifft die Kombination aus:
Außenwand
Fenster / Fenstertüren
ggf. Rollladenkästen, Lüftungselemente
Entscheidend ist nicht das einzelne Bauteil, sondern die Gesamtwirkung der Außenbauteile eines Raumes.
Ein ausführliches Regelwerk zum Schallschutz halten wir selbstverständlich vor.
Bitte beachten Sie die Gültigkeit zusätzlicher Details und textliche Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans.
Das Grundstück hat die Maße ca. 17m x ca. 27,5m.
Durch das Baufenster ergibt sich eine Gartenlage, welche ab dem frühen Morgen Sonne verspricht. Gerne besichtigen wir mit Ihnen das Baugebiet und das Grundstück Vorort, damit sie sich über die hervorragende Lage informieren können.