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590.000 €
520 m² Grundstück
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Grundstück zum Kauf
590000 €
1.135 €/m²
520 m² Grundstück

MTI - Grundstück in guter Wohnlage

Auf diesem sonnigen, nach Südwesten ausgerichteten Grundstück können Sie Ihren Wohntraum verwirklichen.

Das Grundstück mit Beatand befindet sich in einem reinen Wohngebiet in schöner Lage von Bad Homburg Ober-Erlenbach.

Der Bebauungsplan No. 119 der Stadt Bad Homburg eröffnet Ihnen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für ein Einzel- oder Doppelhaus in offener Bauweise mit bis zu zwei Vollgeschossen (GRZ 0,3, GFZ 0,6) und 2 Wohneinheiten.

Mehr Informationen unter 06172 - 139990 oder per Anfrage über das Portal.

Merkmale

  • Bezug: sofort
  • 520 m² Grundstück
  • Keller
  • teilweise erschlossen

Grundrisse

Verschaffe dir einen genauen Überblick über die Raumaufteilung.selection_property_house-icon

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Bausubstanz und Energie

Möchtest du Details zum Energieverbrauch?info_energy_calculation-icon
  • Baujahr1985
  • Zustand der ImmobilieAbrissobjekt
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Preisdetails

Kaufpreis
590000 €
1.134,62 €/m²
Provision für Käufer
3,57% vom Kaufpreis (inkl. MwSt.)
Geschätzte Gesamtkosten
611.063 €1
Kaufpreis
590.000 €
Provision für Käufer (3,57%)
21.063 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.

Lage

address-icon
Ober-ErlenbachBad Homburg (61352)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Sehr schöne Wohnlage in einem reinen Wohngebiet von Bad Homburg - Ober-Erlenbach.

Weitere Informationen

Sonstiges Wir bewerten Ihre Immobilie!
Kostenfrei - Diskret - Zielführend

Der richtige Angebotspreis ist der entscheidende Faktor für eine erfolgreiche und zeitnahe Vermarktung.

Der Wert einer Immobilie setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen.


- Grundstückspreis
- Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Alters der Immobilie
- Technischer und optischer Gesamtzustand
- "Weiche Faktoren" wie zum Beispiel die Mikrolage


Der Angebotspreis kann teilweise deutlich von der objektiven Einschätzung zum Beispiel eines Gutachters abweichen, um sogenannte Marktspitzen zu testen.

Hinweis zur neuen EnEV 2014

Ab dem 01.05.2014 tritt die neue EnEV in Kraft. Diese besagt daß Eigentümer / Vermieter den Kaufinteressenten / Käufern / Mietinteressenten / Mietern unaufgefordert einen Energieausweis der betreffenden Immobilie vorlegen / überlassen müssen. Wir sind als Makler daran gehalten diesen bei den Eigentümern / Vermietern einzufordern, an unsere Kunden weiterzuleiten und in den öffentlichen Medien zu publizieren um unserer Nebenleistungspflicht nachzukommen. 

GEG 2024 § 87

(1) Wird vor dem Verkauf, der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit eine Immobilienanzeige in kommerziellen
Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer, der Vermieter, der Verpächter, der Leasinggeber oder der Immobilienmakler, wenn eine dieser Personen die Veröffentlichung der Immobilienanzeige verantwortet, sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält:


-
die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis im Sinne von § 81 oder Energieverbrauchsausweis im Sinne von § 82,

-
den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs für das Gebäude,

-
die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,

-
bei einem Wohngebäude das im Energieausweis genannte Baujahr und

-
bei einem Wohngebäude die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.2) Bei einem Nichtwohngebäude ist bei einem Energiebedarfsausweis und bei einem Energieverbrauchsausweis als Pflichtangabe nach Absatz 1 Nummer 2 der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch sowohl  für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt aufzuführen.



(3) Bei Energieausweisen, die nach dem 30. September 2007 und vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt worden sind, und bei Energieausweisen nach § 112 Absatz 2 sind die Pflichten derAbsätze 1 und 2 nach Maßgabe des § 112 Absatz 3 und 4 zu erfüllen.

Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG

Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Stichworte GRZ: .30, GFZ: .60, Wohnfläche: 100,00 m², Bundesland: Hessen, Lage im Wohngebiet, Distanz zur Autobahn: 6, Distanz zum Bus: 0.1, Distanz zur nächsten Einkaufsmöglichkeit: 0.4, Distanz zum Flughafen: 28.5, Distanz zur nächsten Gaststätte: 0.4, Distanz zur Grundschule: 1.1, Distanz zum Kindergarten: 0.6, Distanz zu U-/S-Bahn: 4.4, Distanz zu Naherholung: 1, Distanz zu Sportanlagen: 0.5

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Über den Anbieter

Louisenstrasse 98, 61348 Bad Homburg
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Partnerschaft
Herr Volkmar  Sauer
Herr Volkmar SauerDein Kontakt
Online-ID: 25QZ5Z11F9GJ
Referenznummer: 379449
MainTaunus-Immobilien Sauer & Sauer GbR
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MainTaunus-Immobilien Sauer & Sauer GbR
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