Herrenhaus vor den Toren Belforts (Franche-Comté)
Energieausweis: ZU DIESER IMMOBILIE LIEGT DERZEIT NOCH KEIN ENERGIEAUSWEIS VOR. IN VORBEREITUNG. Herrenhaus aus dem 19. Jahrhundert (300 m2) auf 3 Ebenen mit Untergeschoss inklusive: Im Erdgeschoss: - 12,5 m2 große halboffene Küche mit 10 m2 großen Waschküche. - 38 m2 großes Wohn-/Esszimmer mit Eckkamin mit 28 kW Einsatz - Büro mit ca. 18 m2 mit 2 Bibliotheken - 24 m2 großes Zimmer auf einem sehr schönen Holzboden, das als Schlaf- oder Spielzimmer oder als zweites Wohnzimmer genutzt werden kann. Im ersten Stock: - 3 Schlafzimmer von 16, 18 und 21 m2 - 1 Badezimmer mit Badewanne und Dusche von 8 m2 - 1 Elternsuite mit Badewanne und Dusche mit Ankleideraum (34,5 m2) Dachgeschoss mit ca. 135 m2 mit einer in der Region einzigartigen sternförmigen Dachstruktur. Im Keller: - Weinkeller mit Billardtisch und Bar, 28 m2 (separater Eingang) - Keller mit ca. 27 m2 mit Regalen und Wasseranschluss Große Garage für zwei Autos Grundstück etwa 35 Ar, eingezäunt und mit Bäumen bepflanzt, als Bauland klassifiziert Doppelverglasung mit Rollläden Aktuelle Heizung (2017), aerothermische Wärmepumpe Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich ein Haus mit 120 m2 zu erwerben, das derzeit als Zahnarztpraxis vermietet ist, mit Scheune, Grundstück 10 Ar, als Bauland klassifiziert, Anbindung an das Herrenhaus möglich. Preis: Herrenhaus auf 35 Ar Land: € 420.000,-- Zahnarztpraxis + Scheune auf 10 Ar Land: € 210.000,-- (Alles zusammen für € 630.000,00) 90150 Fontaine, 62, vor den Toren Belforts (Franche-Comté) Interesse? Bitte senden Sie uns ein VOLLSTÄNDIG augefülltes Kontaktformular zu, Sie erhalten dann umgehend ein ausführliches Exposé. ACHTUNG MAKLER: Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit. Alle Angaben stammen vom Verkäufer der Immobilie. Ohne Gewähr! blueHOMES AG ...die schönsten Häuser Europas... Energieausweis / energetische Angaben: Für die angebotene Immobilie liegt derzeit kein Energieausweis vor. Die Immobilie befindet sich im Ausland; maßgeblich sind daher ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Belegenheitsstaates. Eine Verpflichtung zur Angabe von Energiewerten nach deutschem Recht besteht für diese Immobilie nicht. Sofern nach den Vorschriften des Belegenheitsstaates eine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises besteht, wird dieser im weiteren Vermarktungsprozess eingeholt und Interessenten rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben erfolgen nach bestem Wissen; eine Haftung für die Verfügbarkeit oder Vollständigkeit energetischer Kennwerte vor Vorlage eines entsprechenden Nachweises wird ausgeschlossen.